In einer Seminarveranstaltung in den Räumen der Freebird Unternehmens- und Wirtschaftsberatung GmbH in Magdeburg diskutierten Beteiligte aus der Baubranche mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und der Geschäftsführung der Freebird GmbH über ein neues Urteil vom 22.08.2013 des Bundesfinanzhofes (Az. V R 37/10). Entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis des § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) ist jetzt bei der Veräußerung von bebauten Grundstücken keine Werklieferung erbracht, sondern vielmehr für die bezogenen Eingangsleistungen auch keine Steuerschuldnerschaft gegeben.